Bündnis für Kinder und Familien in Niedersachsen e.V.

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09. September 2005

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Pressemitteilung:

Der Verein "Bündnis für Kinder und Familien in Niedersachsen e.V." hat die pädagogischen Fachleute und die Eltern in allen niedersächsischen Kindertagesstätten aufgerufen, sich mit einer Postkarte an Herrn Ministerpräsident Wullf zu wenden:

Eltern und Kita-Fachleute wollen auf jeden Fall verhindern, dass die im Nds. Kita-Gesetz per Durchführungsverordnung geregelten

qm-Mindestvorgaben pro Kind in der Kita
(2 qm pro KiGa-Kind, 3 qm pro Krippen-Kind, Ruheraum bei mehr als
6stündiger Betreuung, Schularbeitenraum für Hortkinder, Bewegungsfläche ab 3 Gruppen und mehr,
12 qm Außenfläche pro anwesendem Kind)

aufgehoben werden.

Die Mitglieder des Bündnisvereins kritisieren nicht grundsätzlich die Ziele des von den Regierungsfraktionen im Landtag eingebrachten "Gesetzentwurf zur modellhaften Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume (Modellkommunen-Gesetz)". Mit dem im Gesetzentwurf formulierten Passus zum Kita-Gesetz geht es aber nicht um Entbürokratisierung oder die Abschaffung von überflüssigen Bauvorschriften, sondern ausschließlich um pädagogisch notwendige Mindestrahmenbedingungen, d.h. um ein Mindestmaß an Platz für jedes Kind.

Fast alle europäischen Nachbarschaften regeln den Raumbedarf von Kindern in Tageseinrichtungen mit erheblich besseren Rahmenbedingungen, die EU empfiehlt 4 qm pro KiGa-Kind und 6 qm pro Krippenkind. Der vom Kultusministerium neu herausgebrachte Nds. Bildungsplan für Kitas formuliert gar: "Bewegung ist das Tor zum Lernen und hat... eine Schlüsselfunktion für die Entwicklung" (S.18). Für die gesamte Bildungsarbeit in den Einrichtungen ist schlichtweg Raum für Bewegung, für Konzentration und für Lernen, für Ruhe und für Spiel die Grundvoraussetzung: 50 qm für 25 Kinder, 2 - 3 Erwachsene, Gäste, Mobiliar und Spielzeug ist schon jetzt unterster Standard. Das ModK-Gesetz entzieht dem Nds. Bildungsplan jegliche Basis.

Herr Ministerpräsident Wulff und Herr Kultusminister Busemann stehen bei den Eltern, den Fachleuten und den Trägern im Wort: Beide haben öffentlich versprochen, die Standards des Kita-Gesetzes nicht anzutasten.

Die Mitglieder des Bündnisvereins, die im Jahre 2002 das Nds. Volksbegehren Kita-Gesetz durchgefochten haben, sehen keinen Handlungsspielraum, durch die Teil-Freigabe des Kita-Gesetzes noch mehr Kinder als bisher erlaubt in den vorhandenen Kita-Räumen unterbringen zu können, schlimmstenfalls sogar die ganz Kleinen unter 3 Jahren. Mit der Postkartenaktion und einem Offenen Brief an alle Abgeordneten sollen hiervon die Politiker und Politikerinnen überzeugt werden.

gez. Renate Frauendorf

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