Bündnis für Kinder und Familien in Niedersachsen e.V.

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20. März 2004

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Pressemitteilung:

Erklärung zur aktuellen "Kommunalisierungsdebatte"
des Nds. Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder

1. Das Bündnis für Kinder und Familien in Nds. e.V. lehnt die geplante Überführung der KiTa - Landesfinanzhilfe in den kommunalen Finanzausgleich (KFA) ab und spricht sich f¨r die Beibehaltung des derzeitigen Verfahrens, die Finanzhilfe direkt an die Träger von Kindertagesstätten zu zahlen, aus.

Begründung:
  1. Aus Sicht der Verwaltungsreformer spricht für die Kommunalisierung der Landesfinanzhilfe der Abbau von 4 Sachbearbeiter/innen-Stellen auf Landesebene. Dieser Personaleinsatz ist ausgesprochen gering. Die Landshauptstadt Hannover benötigt beispielsweise mehr Personal, nur um die Elternbeitragsstaffel der Stadt umzusetzen. Die pauschale Überweisung der gesamten Landesfinanzhilfe in den KFA würde einen erhöhten Personaleinsatz auf kommunaler Ebene nach sich ziehen. Auch dies müsste letztendlich der Steuerzahler finanzieren. Insofern ist das Argument einer "Verschlankung des Staates" bei der Kommunalisierung der Finanzhilfe nicht stimmig. Mehrarbeit (Neuverteilung auf Landkreisebene, Trägerverhandlungen etc.) wird praktisch auf die kommunale Ebene verschoben.

  2. Das Land Niedersachsen gewährt den Kindertagesstätten-Trägern pauschal 20% der Personalausgaben für gemäß §4 KiTaG beschäftigte sozialpädagogische wie pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten. Höher qualifizierte Fachkräfte (Erzieher/innen) werden mit einer erhöhten Pauschale gefördert, ebenso zusätzliche Personalstunden (Öffnungszeit, längere Verfügungszeit). Mit der z.Z. bestehenden Landesfinanzhilfe ist für die Träger ein Anreiz gegeben, eine bessere Personalausstattung vor allem im Zweitkraftbereich als mindestens vorgeschrieben (Kinderpfleger/innen oder Sozialassistenten/innen) vorzuhalten. Dieser Anreiz entfällt mit der Kommunalisierung.

  3. Mit dem jährlichen Landesfinanzhilfeantrag an das Land Niedersachsen verpflichtet sich jeder Träger jedes Jahr neu, die im Gesetz vorgegebenen Mindeststandards der Personalausstattung auch einzuhalten. Bei der Beantragung der Mittel wissen die Träger, dass eine Kooperation der Finanzhilfeabteilung des Landes mit der Kita-Aufsicht stattfindet. Fällt der Landesfinanzhilfeantrag weg, ist ernsthaft zu befürchten, dass viele kommunale Kämmerer, manche Träger und sogar der Innenminister, der die Verfügungszeiten in der bestehenden Form nicht für erforderlich hält, die Einhaltung der gesetzlich fest gelegten Mindeststandards nicht mehr genügend ernst nehmen. Es wü,rde ein "Wildwuchs" entstehen, der - so ist die Erfahrung aus der Zeit von 1999 - 2002 –zu drastischen weiteren Qualitätseinbußen der Tageseinrichtungen führt. Die Kita-Aufsicht hätte so gut wie gar keine Handhabe mehr bei einer schlechten Qualität einer Einrichtung einzuschreiten, das Land gibt ein Kontrollorgan zur Qualitätssicherung ohne Not aus der Hand.

  4. Mit der Überführung der Landesfinanzhilfe in den KfA werden erneut Vertragsverhandlungen der Städte und Landkreise/Gemeinden mit den Trägern der Kindertagesstätten geführt werden müssen, die unter dem starken Finanzdruck der Gemeinden in der Regel zu weiteren finanziellen Einbußen für die Kindertagesstätten führen werden. Ohne eine Zweckbindung der Landesmittel kann die Kommune sogar die bisher gewährte Landesfinanzhilfe anderweitig verwenden. Die in der ganzen Bundesrepublik zu verbessernde Bildung-, Erziehung und Betreuung in Kindertagesstätten wird in unverantwortlicher Weise auf die finanzschwächste kommunale Ebene abgegeben, so dass die Kinder in finanzschwachen Gemeinden die schlechtesten Bildungschancen haben. Die Landesregierung hat sich inzwischen zwar öffentlich dazu bekannt, dass die sozialpädagogischen Mindeststandards im Nds. KiTa-Gesetz nicht geändert werden sollen. Ist jedoch erst die Landesbezuschussung entfallen, wird es auf Dauer schwer sein, den Kommunen überhaupt noch Qualitätsstandards für den Kita-Bereich seitens des Landes vorzugeben, wenn die Kommunen diese Aufgabe dann zu 100% selbst erledigen.

  5. Die bisher von dem Innenminister genannte neue Verteilung der Landesfinanzhilfe über den KFA (orientiert an einem "Kinderfaktor" pro Stadt/Landkreis) hat zwei grundlegende Mängel: Erstens wird anders als bisher die Gesamtsumme der Förderung "gedeckelt" (neue Einrichtungen, mehr Personal, längere Öffnungszeiten) werden zukünftig nicht mehr wie bisher berücksichtigt. Schlimmstenfalls wird die Fördersumme sogar reduziert, weil die Kinderzahlen sinken. Zweitens wird jede Kommune "bestraft", die ein überdurchschnittliches Kita-Angebot vorhält (2/3- oder Ganztagsplätze, Krippen- und Hortplätze).

  6. Die Kommunalisierung der Landesfinanzhilfe soll einen nachhaltigen Spareffekt für das Land bewirken. Dieser findet jedoch auf Kosten der Kommunen statt: Für die im nationalen Interessen immer größer werdenden Aufgaben der Kindertagesstätten steht immer weniger Geld zur Verfügung (ganz aktuell wird den Kommunen durch den Bund vorgegeben werden, bis zum Jahre 2010 das Krippenangebot deutlich zu erhöhen). Mit der Deckelung der Finanzen gibt das Land einen völlig entgegen gesetzten Anreiz - und dass, obwohl Niedersachsens Kommunen immer noch zu wenig Kindergartenplätze (und davon ca. 80% nur als Halbtagsplätze), nur ca. 2% Krippenplätze sowie nur ca. 3% Plätze für Hortkinder vorhalten. Dies entspricht absolut nicht dem Bedarf und ist bundesweit einer der schlechtesten Versorgungsgrade aller Bundesländer.


2. Im Rahmen der Verwaltungsreform werden erste strukturelle Maßnahmen vorgenommen (Aufsplitting des Landesjugendamts), die zu einer Personalverknappung im Bereich der KiTa-Aufsicht führt. Eine Verlagerung der Aufsicht über Kindertagesstätten auf die Kommunen wird anscheinend vorbereitet. Wir halten diese Form der Strukturveränderungen für gefährlich.

Begründung:
  1. Das Niedersächsische Landesjugendamt ist für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kindertagesstätten gemäß §45 KJHG in Verbindung mit dem KiTa-Gesetz zuständig. Die Aufhebung dieser überörtlichen Instanz verstösst gegen das geltende Bundesrecht. Die Verlagerung der Aufsicht in die Kommunen führt zwangsläufig zu Interessenkollisionen (Die Kommunen sind zu einem Drittel selbst Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und sie finanzieren die übrigen freien Träger mit). Die Kita-Aufsicht dient dem Schutz und dem Erziehungs- und Bildungsanspruch der Kinder in über 4300 Kindertagesstätten in Niedersachsen. Die Verlagerung der Zuständigkeit auf die örtliche Ebene widerspricht der Wächterfunktion des Staates nach Artikel 6 des GG und läuft dem präventiven Geist des Kinder-und-Jugendhilfegesetzes (KJHG) entgegen.

  2. Die überörtliche Beratung durch das Landesjugendamt (entsprechend § 85 KJHG) dient in aller Regel der Qualitätssicherung in den Kindertagesstätten. Die Mitarbeiter/innen des Landesjugendamts vermitteln großes Praxiswissen (z.B. gegenüber Architekten, Verwaltungsangestellten, Bürgermeistern) und unterstützen eine praxisnahe Planung und Betriebsführung. Die Beratung in konzeptionellen Fragen, Modellprojekte, Fachtagungen und ein sehr umfangreiches Fortbildungsprogramm ergänzen das überörtliche Fachberatungsangebot. Die überregionale Sicht und die Unabhängigkeit von der örtlichen Politik gewährleistet Mindeststandards bei der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben. Die trägerübergreifende Beratung des Landesjugendamts vor und während des Betriebs von Einrichtungen sichert Pluralität, Qualität und verhindert Beliebigkeit. Zur Erfüllung dieser Aufgabe muss das Land sowohl ausreichende Personalressourcen als auch die strukturelle Bedingungen erhalten, die diesem Auftrag gerecht werden.


3. Mitbestimmungsrechte für Eltern aus den Kindertagesstätten müssen gesetzlich verankert und die Beteiligung von Eltern gewährleistet werden.

Begründung:
  1. Das KJHG verpflichtet die Träger von Tageseinrichtungen zu einer Beteiligung von Eltern in allen "wesentlichen Angelegenheiten". Die nach § 10 KiTaG eingeräumten Rechte der Elternvertretung und des Beirats in Kindertagesstätten sind völlig unzureichend. Demnach erfolgen wichtige Entscheidungen des Trägers und der Leitung lediglich "im Benehmen" mit der Elternvertretung. In der Praxis heißt dies, dass Eltern im Konfliktfall lediglich informiert werden müssen, aber keinen Einfluss auf Entscheidungen haben. Oft werden Eltern über maßgebliche Entscheidungen überhaupt nicht informiert.

  2. Minister Schünemann weist zu Recht darauf hin, dass Eltern sich für die Belange ihrer Kinder in Kindertageseinrichtungen "einzumischen" haben. Das Bündnis für Kinder und Familien in Nds. e.V. fordert daher, dass den Kindertagesstätten-Eltern die gleichen Mitbestimmungsrechte wie den Eltern von Schülern eingeräumt werden. Dies bedeutet u.a., dass KiTa-Eltern nicht nur auf der Ebene der Tageseinrichtung und beim Träger mitbestimmen können, sondern auch in den Kommunen (Sitz im Jugendhilfeausschuss) und auf der Landesebene (Landeselternvertretung).

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