Bündnis für Kinder und Familien in Niedersachsen e.V.

05.09.2010 00:43    

 
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17. Juni 2005

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Pressemitteilung:

Änderung des Nds. Kita-Gesetzes, § 20 Elternbeiträge
Herabsenkung der Einkommensgrenze für Kita-Freiplätze

Das Bündnis für Kinder und Familien in Niedersachsen e.V. protestiert aufs Schärfste gegen die beabsichtigte Änderung des Kita-Gesetzes in der nächsten Woche im Nds. Landtag: Ohne eigene Lesung, ausreichende Beratung in den Ausschüssen oder eine Anhörung soll die anscheinend nur mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Kita-Gesetzes-änderung als Teil des "Feiertagsgesetzes" durchgereicht werden. Wir fordern die Abgeordneten auf, dieser Gesetzesänderung so nicht zuzustimmen!

Anders als in anderen Bundesländern hat in Niedersachsen jede Kommune eine eigene Elternbeitragsstaffel mit höchst unterschiedlichen Beiträgen und Bemessungsgrenzen. Die Folgen der geplanten Senkung der Einkommensgrenze für einen Anspruch auf einen Kita-Freiplatz sind für die betroffenen Familien in jeder Kommune ganz unterschiedlich: Liegt das Einkommen einer Familie z.B. 1 € über der jetzt beschlossenen Freigrenze, muss sie in einigen Kommunen den Vollbeitrag zahlen, in anderen Teilbeträge. Auch die Anrechnung von Einkommen wird höchst unterschiedlich gehandhabt (z.B. ob Kindergeld von Geschwisterkindern als Einkommen gilt, das Weihnachtsgeld eingerechnet wird, wie Selbständige, Verheiratete, Alleinerziehende behandelt werden usw.). Da das Land sich weiterhin nicht für landesweit einheitliche Elternbeiträge einsetzt, werden mit der Senkung der Zumutbarkeitsgrenze im KiTaG unterschiedliche Lebensverhältnisse in Bezug auf das Bildungsangebot für Kinder in Niedersachsen verstärkt.

Leidtragende sind die Familien, die ein sehr geringes Einkommen knapp oberhalb der Sozialhilfegrenze haben. Z.Z. kann kein Sozialexperte oder Träger korrekt vorhersagen, in welchem Umfang und wie viel mehr Familien mit geringem Einkommen als bisher an den Kita-Kosten beteiligt werden. Schätzungen liegen derzeit bei ca. 10.000 Kita-Plätzen, u.a. deswegen, weil der vorliegende Änderungsentwurf zusätzlich den Anrechnungsansatz für in der Familie lebende Kinder von vorher 80% auf 70% gesenkt hat. Völlig unverständlich ist es, dass hier ein Gesetz im Eilverfahren verändert wird, ohne dass selbst die Experten Klarheit über die sozialpolitischen Folgen haben.
Bildungspolitisch ist es ein Skandal, dass in Niedersachsen seit Jahren in der Mehrheit der Städte und Gemeinden ungebremst die Elternbeiträge steigen.
Die beste Voraussetzung für die Integration und Chancengleichheit aller Kinder in der Schule ist es, wenn möglichst alle vorher mindestens drei Jahre einen Kindergarten besucht haben (dann würden z.B. keine teuren Sprachprogramme benötigt). Leider steigt der Trend, dass Familien ihre Kinder aus Kostengründen nicht mehr oder nur kurz in einer Kita anmelden. Nicht ausreichend geförderte schulpflichtige Kinder, die als "nicht schulfähig" eingestuft werden, werden ab diesem Schuljahr durch die beabsichtigte Schließung der Schulkindergärten unter den gegebenen Verhältnissen auch nicht mehr in der Grundschule besonders gefördert werden können. Land und Kommunen müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie selbst soziale Probleme und Kosten produzieren, wenn der Kita-Platz nicht mehr für alle Familien erschwinglich ist.

gez. Renate Frauendorf

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