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Freitag, 26. April 2024

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Das Bündnis für Kinder und Familien in Niedersachsen e.V. ist die direkte Nachfolgeorganisation des Aktionsbündnis für ein Volksbegehren zum Erhalt des KiTa-Gesetzes in Niedersachsen. Dieses hatte mit großem Erfolg in der Zeit 1998-2002 ein Volksbegehren (zum Schluss gerichtlich) durchgeführt, welches zur Wiedereinführung des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes zum 01.01.2002 führte. Die beteiligten Aktionsbündnismitglieder gründeten dann den Verein Bündnis für Kinder und Familien in Niedersachsen e.V. um die durch das Volksbegehren entstandenen Kontakte und positiven Kooperationsformen auch zukünftig sicherzustellen und auch weiterhin gemeinsam für die Qualitätsstandards in Kindertagesstätten zu sorgen. Seit Gründung des Vereins verfolgen die Mitgliedsorganisationen das Geschehen rund um die Kindertagesstätten sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene, um rechtzeitig auf einen sich ankündigenden Qualitätsabbau durch Änderung der Gesetzeslage oder Kürzung der Finanzmittel aufmerksam zu machen und entsprechenden Widerstand zu organisieren.

Die Volksinitiative für bessere Rahmenbedingungen in niedersächsischen Kitas konnte im Jahr 2013 dem niedersächsischen Landtag 110.000 Unterschriften vorlegen. Eltern und Fachkräfte erreichten gemeinsam, dass der Landtag sich mit ihren Forderungen beschäftigte.

Als dann 2014 durch eine Entscheidung des Bundes 110 Millionen Euro aus BaFöG-Mitteln verfügbar wurden, entschied das Land, mit einem Stufenplan die dritte Kraft in Krippen einzuführen.

Dies ist dem Druck der Volksinitiative zu verdanken.

Die Forderungen der Volksinitiative lauteten:

Für Krippen:

-1 Erzieher/in für 3 Kinder im Alter von 0 – 1 1/2 Jahren

- 1 Erzieher/in für 4 Kinder im Alter von 1 ½ – 3 Jahren

Für Kindergärten/Horte:

- 1 Erzieher/in für 7-8 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren

- 1 Erzieher/in für 7-8 Kinder im Grundschulalter

 

Mehr Informationen erhalten Sie unter dem Link zur Kita-Volksinitiative: